Sozialversicherung DDR

Ausweis der Sozialversicherung DDR.

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Die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung für die Arbeiter und Angestellten der DDR war die Sozialversicherung oder SV des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes FDGB der DDR. Durch die Sozialversicherung DDR wurde etwa 90 Prozent der DDR-Bevölkerung betreut.

Die Sozialversicherung wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) auf der Grundlage des Befehls Nr. 28 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 28. Januar 1947 gegründet. 1951 wurde die politische und organisatorische Zuständigkeit für die Sozialversicherung DDR an den FDGB übertragen.

Die Sozialversicherung des FDGB war eine Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz. Durch die Sozialversicherung DDR wurde die gesundheitliche Versorgung, die Altersversorgung sowie auch verschiedene andere soziale Leistungen für die Arbeiter und Angestellten in der DDR gesichert.

Die Versicherungsleistungen der Sozialversicherung DDR umfassten die Betreuung und Versorgung der Werktätigen bei Krankheit, bei Schwangerschaft, im Rentenalter, bei Unfall und bei Invalidität. Jedem Versicherten wurde ein Versicherungsausweis ausgehändigt. In dieses SV-Buch wurden u.a. alle Arbeitsstellen, Arztbesuche sowie Heilbehandlungen eingetragen.

Sozialversicherung DDR - Krankenversicherung

Über die Sozialversicherung DDR konnte jeder Versicherte kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung ambulant und stationär ärztliche sowie zahnärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Dazu gehörte ebenfalls die kostenfreie Versorgung mit Arzneimitteln, Zahnersatz sowie von Kuren und Rehabilitationsleistungen. Auch das Krankengeld wurde von der SV gezahlt.

Im Falle einer Krankheit wurden für 78 Wochen 50 Prozent des Lohns (Brutto) an die SV-Versicherten als Krankengeld gezahlt. Der Betrieb übernahm in den ersten sechs Wochen die Differenz zum Krankengeld, so dass dem Werktätige 90 Prozent des Nettogehaltes ausbezahlt wurden.

Altersrente

Die gesetzliche Altersrente in der DDR betrug mindestens 330 Mark. Das ergab sich aus 15 anerkannten Arbeitsjahren und einem Bruttogehalt ab 75 Mark. Die Staffelung war abhängig von den Arbeitsjahren, die tatsächlich anerkannt wurden. So wurde einem Werktätigen mit 45 Arbeitsjahren und einem mittleren Einkommen in den letzten 20 Arbeitsjahren von 600 Euro eine Rente von 470 Mark gewährt.

Jeder SV-Versicherte Werktätige konnte ab dem Jahr 1979 und ab einem Einkommen von über 600 Mark eine freiwillige Zusatzrente abschließen. Mit dieser Zusatzversicherung erhöhte sich auch das Krankengeld.

In der DDR wurden durch die Sozialversicherung Schwangerschaftsgeld und Wochengeld an Schwangere und Mütter gezahlt. Des Weiteren gab es Zahlungen zur Unterstützung für die Pflege kranker Kinder und Ehegatten.

Zu den weitere Leistungen der Sozialversicherung DDR gehörten die Unfallrente, die Invalidenrente und die Hinterbliebenenrente. Weiterhin gab es das Blindengeld, Alterspflegegeld und Beihilfen zu Bestattungskosten.

Die Sozialversicherung des FDGB war als einheitliche Pflichtversicherung für alle Arbeiter und Angestellten konzipiert und betreute damit rund 90 Prozent der DDR-Bevölkerung.

Für Arbeitern und Angestellten auch für Lehrlinge, Studenten und Fachschüler sowie freiberuflich tätige Ärzte, Zahnärzte und galt in der DDR die Versicherungspflicht. Der Beitragssatz für die Sozialversicherung war in der DDR einheitlich und lag bei 20 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Höchstsatz war mit 120 Mark festgelegt. Der SV-Versicherte und der Betrieb trugen jeweils die Hälfte des Beitrages.

Für die Sozialversicherung in der DDR wurde eine staatliche Fürsorge angestrebt. Eine private Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge gab es nicht. Lediglich für die Rentenversicherung konnte eine freiwillige Zusatzrentenversicherung abgeschlossen werden.

1991 nach der Deutschen Wiedervereinigung übernahmen die bestehenden gesetzlichen Kranken- und Rentenkassen in der Bundesrepublik Deutschland den Versicherungsschutz der Bürger in den neuen Bundesländern.

 

 

Quelle Wikipedia