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In der DDR gab es nur einen Versicherer für Privatkunden. Die Versicherung der DDR war die Staatliche Versicherung als eine staatlich geführte Versicherungsanstalt. Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 wurde die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ durch den Befehl Nr. 01 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) untersagt. Eine Vielzahl von privaten Versicherungen verließen die SBZ und verlegten den Firmensitz in die westlichen Besatzungszonen. Die anstehenden versicherungsrechtlichen Aufgaben wurden in der SBZ durch staatliche Versicherungsanstalten übernommen. Die öffentlich-rechtlichen Landesversicherungsanstalten entstanden 1945 in den Ländern Sachsen und Thüringen sowie in den Provinzen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt begonnen.
Die „Deutsche Versicherungs-Anstalt“ DVA wurde 1952 aus den fünf Landesversicherungsanstalten gegründet. Im Jahr 1956 wurden die auch die Zuständigkeiten für die Sozialversicherung der Bauern, Handwerker, selbständigen Erwerbstätigen, Unternehmer und Freiberufler auf die „Deutsche Versicherungs-Anstalt“ übertragen. Die „Staatlichen Versicherung der DDR“ (SV) entstand 1969 aus der Fusion der Deutschen Versicherungs-Anstalt und der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt.
Das Logo der Staatlichen Versicherung der DDR zeigte eine dreiköpfige Familie unter einem schützenden Dach, das aus dem Buchstaben V und seinem Spiegelbild gebildet wird.
Mit der Wende 1990 wurde die Staatliche Versicherung aufgelöst und die Versicherung der DDR in Abwicklung gegründet. Im Jahr 1998 gingen die neu gegründeten „Deutschen Versicherungs-AG“ und der „Deutschen Lebensversicherungs-AG“ in der Allianz-Versicherung AG in München auf.
Die Liquidation der Gesellschaft „SV in Abwicklung“ zum 31. Dezember 2007 war das Ende der Staatlichen Versicherung der DDR.
Zuständigkeit der Versicherung in der DDR
Die Staatliche Versicherung der DDR war zuständig für die Gebäudeversicherungen, die Hausratversicherungen, die private Haftpflicht zur Absicherung privater Risiken, für Lebensversicherungen und Unfallversicherungen sowie für Kfz-Haftpflichtpflichtversicherung und Kaskoversicherungen.
Die Staatliche Versicherung der DDR war auch zuständig für die soziale Absicherung, einschließlich der Krankenversicherung von selbständigen Unternehmern, von freiberuflich tätigen Personen mit Ausnahmen der ärztlichen Berufe sowie von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) und Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH).
Etwa zehn Prozent der DDR-Bevölkerung wurden im Bereich der Sozialversicherung betreut. Die Krankenversicherung und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte war in der DDR in Form der Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds organisiert.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen der Staatlichen Versicherung der DDR zählten auch die Zusatzrentenversicherungen sowie die Regulierung von Schadensersatzansprüchen im staatlichen Gesundheitswesen.
Rechtsnachfolge der Versicherung der DDR
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden die Rechte und Pflichten der Staatlichen Versicherung der DDR auf die „Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung“ (SinA) übertragen. Diese rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unterstand dem Bundesministerium der Finanzen unterstand.
Das Privatkundenbereich wurde in Form der Deutschen Versicherungs-AG und der Deutschen Lebensversicherungs-AG privatisiert. Beide Gesellschaften wurden von der Allianz übernommen.
Mit dem „Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung“ wurde die SinA vom 29. August 2005 zum 31. Dezember 2007 aufgelöst.
Nicht erledigter Schadensfälle werden seit dem 1. Januar 2008 durch die Finanzierungs- und Beratungsgesellschaft mbH der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt, wodurch die KfW als Rechtsnachfolgerin der SinA deren Rechte und Pflichten übernommen hat.
Quelle Wikipedia